Auf Grund von Steuerspar- und Steuerstundungseffekten
kann über die betriebliche Altersversorgung ein relativ kostengünstiger
Aufbau einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung erreicht
werden.
Es gibt verschiedene Durchführungswege, die im Nachstehenden kurz
beschrieben werden:
Riesterrente
Wenn Sie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen - also
abhängig Beschäftigter, Angestellter im öffentlichen Dienst, Beamter,
Richter oder Soldat sind - können Sie eine Riester-Rente abschließen. Das
gilt auch, wenn Sie z.B. als Selbständiger pflichtversichert sind, etwa in
der Künstlersozialkasse.
Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Ehepartner gesetzlich
pflichtversichert ist. Dann kann auch der andere die Zulage erhalten – aber
nur, wenn er einen eigenen Vertrag abschließt und die Eheleute nicht dauernd
getrennt leben.
Besonders interessant ist die Riester-Rente für Ehepaare, bei denen nur ein
Partner berufstätig ist. Auch der nichtberufstätige Ehepartner kann seine
Altersvorsorge mit der staatlich geförderten Riester-Rente aufbauen.
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