Die Kfz-Versicherung ist für jeden Halter von
Kraftfahrzeugen eine Pflichtversicherung. Sie deckt die
Schäden ab, die durch Unfall an anderen Fahrzeugen oder
Personen entstanden sind.
Die Versicherungssumme sollte mit unbegrenzter Deckung
gewählt werden. Sachschäden oder Vermögensschäden sind dann
in unbegrenzter Höhe abgesichert. Jede geschädigte Person
wäre mit 7,5 Millionen DM abgesichert.
Autoversicherung
Bitte wählen Sie aus:
Teilkaskoversicherung
Eine freiwillige Versicherung. Sie deckt
folgende Schäden ab.
Benötigen Sie die Hilfe eines Anwaltes, dann können Sie hier Ihren
Versicherungsvergleich für Ihre Rechtsschutz-versicherung starten. Zu
den Vergleichsrechnern bitte hier weiter