Interessanter Artikel über die Betriebliche Altersvorsorge
Wie Sie wissen, stellt die gesetzliche Rentenversicherung in Zukunft nicht mehr als eine Grundversorgung dar. Im Klartext heißt das: Wer jetzt nicht selbst vorsorgt, wird im Alter mit massiven finanziellen Einschränkungen zu kämpfen haben.
Im Rahmen einer privaten Altersvorsorgeversicherung müssen Sie die Beiträge, die Sie für Ihre Altersabsicherung aufwenden, zunächst voll versteuern. Das heißt, Sie zahlen die monatlichen Aufwendungen aus Ihrem Nettoeinkommen. Die Lösung ist, die Beiträge für die Altersvorsorgeversicherung aus Ihrem Bruttoeinkommen zu finanzieren und somit Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu sparen.
Der Gesetzgeber unterstützt Sie dabei sogar noch, denn: Seit dem 01. Januar 2002 haben Sie bei Ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung durch Gehaltsumwandlung - das bedeutet von Beiträgen Ihres Bruttoeinkommens.
Informationen zur Betriebliche Altersvorsorge
Wer kann eine Betriebliche Altersvorsorge abschliessen?
Jeder Arbeitnehmer und Selbständige.
Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld können Sie als Jahresbeitrag verwenden.
dass kann zu einer hohen steuerlichen Ersparnis führen.
Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers?
Der Arbeitgeber muss grundsätzlich für die Erfüllung der von ihm gegebenen Zusage auf Altersvorsorge einstehen.
Alle Durchführungswege, die bei der Wahl ihrer Anlage keinen oder nur geringen Auflagen unterliegen, müssen gegen Insolvenz abgesichert sein.
Deshalb müssen Arbeitgeber, die betriebliche Altersversorgungen in Form von Direktzusagen oder über Unterstützungskassen anbieten, Mitglieder im Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) auf Gegenseitigkeit in Köln.
Dieser durch Einlagen der Arbeitgeber finanzierte Verein übernimmt die Rentenzahlung, wenn das Unternehmen nicht mehr zahlungsfähig ist.