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Betriebliche Altersvorsorgeversicherung

Wie Sie wissen, stellt die gesetzliche Rentenversicherung in Zukunft nicht mehr als eine Grundversorgung dar. Im Klartext heißt das: Wer jetzt nicht selbst vorsorgt, wird im Alter mit massiven finanziellen Einschränkungen zu kämpfen haben.
 

Im Rahmen einer privaten Altersvorsorgeversicherung müssen Sie die Beiträge, die Sie für Ihre Altersabsicherung aufwenden, zunächst voll versteuern. Das heißt, Sie zahlen die monatlichen Aufwendungen aus Ihrem Nettoeinkommen. Die Lösung ist, die Beiträge für die Altersvorsorgeversicherung aus Ihrem Bruttoeinkommen zu finanzieren und somit Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu sparen. Der Gesetzgeber unterstützt Sie dabei sogar noch, denn: Seit dem 01. Januar 2002 haben Sie bei Ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung durch Gehaltsumwandlung - das bedeutet von Beiträgen Ihres Bruttoeinkommens.

      

»» Gehaltsumwandlung- & Lohnsteuerrechner »»


 

Weiter Informationen zur Betrieblichen Altersversorgung.

Betriebliche Altersvorsorge: Die betriebliche Altersvorsorge spielt mittlerweile eine große Rolle in der privaten Vorsorge. Informieren Sie sich bei uns und sprechen Sie schon einmal vorab über Ihre Möglichkeiten mit Ihrem Arbeitgeber.

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