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Altersvorsorge |
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Haftung-und
Rechtsschutz |
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Hausrat- und
Gebäude |
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Firmenversicherung |
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Alle
Versicherungsvergleiche |
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Firmenrechtsschutz - Leistungen
Die Privat -
Rechtsschutzversicherung (auch. Familien -
Rechtsschutzversicherung) deckt den
Grundbedarf privater Haushalte für Familien,
Paare und Singles ab.
Die Rechtsschutzversicherung für die Familie
umfasst den privaten Bereich. Der
Versicherungsschutz gilt sowohl für den
Ehegatten als auch für unverheiratete Kinder
bis zum 25. Lebensjahr, wenn diese noch in
der Ausbildung sind. Ebenfalls ist der
mitwohnende Lebensgefährte versichert, wenn
dies der Rechtsschutzversicherung mitgeteilt
wird und diese die Mitversicherung
schriftlich bestätigt, oder dies in der
Police aufführt.
Der Schutz umfasst Schadenersatzansprüche
Dritter, Straf- und Bußgeldverfahren,
arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen,
Streitigkeiten bei Kauf- und
Reparaturverträgen und Auseinandersetzungen
im Steuer- oder Sozialrecht. Der Einschluss
des Mietrechtsschutz bzw. für Wohnungs- oder
Hauseigentümer muss zusätzlich gegen
Mehrbeitrag versichert werden.
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Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es bei der
Firmenrechtsschutz?
Kündigung zum Ablauf
Ein Vertrag ist bis spätestens 3 Monate vor Ablauf zu
kündigen, ansonsten verlängert er sich stillschweigend um ein
weiteres Jahr.
Bei einem 10-Jahresvertrag, der nach dem 25.06.1994
abgeschlossen, ist dieser erstmals zum Ablauf des
fünften Versicherungsjahres
kündbar.
Nach einem
Versicherungsschaden kann der Vertrag innerhalb von 4 Wochen
gekündigt werden.
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