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Rechtsschutz |
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Gebäude |
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Firmenversicherung |
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Alle
Versicherungsvergleiche |
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Gesetzliche
Krankenversicherung
Pflichtversicherte können seit dem
01.01.2002 mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende
kündigen. Sie sind dann jedoch 18 Monate an die neue
Kasse gebunden.
Seit dem 01.01.02 besteht keine Bindung mehr an die alte
Krankenkasse. Erst wenn eine Kasse neu gewählt wird,
tritt eine 18monatige Bindung in Kraft.
Kündigung bei Beitragsanpassung
Wenn die gesetzliche Krankenkasse den Beitragssatz
erhöht, hat man in dem Monat, in dem die Erhöhung in
Kraft tritt ein Sonderkündigungsrecht, zum Ende des
übernächsten Monats.
Beispiel: wenn eine Beitragserhöhung zum 01.03.
ausgesprochen wird, muss die Sonderkündigung bis 31.03.
zum 31.05. ausgesprochen werden.
GKV- Kündigungsbestätigung
Der neu gewählten Krankenkasse muss die
Kündigungsbestätigung der alten Krankenkasse vorliegen,
sonst darf die neue Kasse die Mitgliedschaft nicht
bestätigen. Somit muss immer zuerst die Mitgliedschaft
der alten Kasse gekündigt werden, bevor die neue Kasse
gewählt wird.
Vergleichen Sie die Tarife der
gesetzlichen und privaten Krankenversicherung:
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