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Insassenunfallversicherung

Die Insassenunfallversicherung bietet  Schutz für Fahrer und Beifahrer. Man kann Sie auf Invalidität, Todesfälle, Heilkosten oder Tagegeld erweitern. 

Bei der Insassenunfallversicherung ist das Pauschalsystem üblich. Das bedeutet, jeder Fahrzeugplatz wird mit einer vereinbarten Versicherungssumme versichert.

Wenn durch einen vom Fahrer verschuldete Unfall, ein Insasse verletzt wird, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden auf.

Doch bei unverschuldeten Unfällen, z.B. durch einen geplatzten Reifen, übernimmt die Insassenunfallversicherung die Kosten.

Nicht zahlen wird die Insassenunfallversicherung bei vorsätzlich herbeigeführten Unfälle und Straftaten, bei durch Geistesstörungen, Epilepsie, Schlaganfall, schwere Nervenleiden, Bewusstseinsstörungen oder Alkohol (Blutalkoholgehalt von mehr 1,1 Promille) verursachten Unfällen.
 

    

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