Die Insassenunfallversicherung bietet Schutz
für Fahrer und Beifahrer. Man kann Sie auf
Invalidität, Todesfälle, Heilkosten oder
Tagegeld erweitern.
Bei der Insassenunfallversicherung ist das
Pauschalsystem üblich. Das bedeutet, jeder
Fahrzeugplatz wird mit einer vereinbarten
Versicherungssumme versichert.
Wenn durch einen vom Fahrer verschuldete
Unfall, ein Insasse verletzt wird, kommt die
Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden auf.
Doch bei unverschuldeten Unfällen, z.B.
durch einen geplatzten Reifen, übernimmt die
Insassenunfallversicherung die Kosten.
Nicht zahlen wird die
Insassenunfallversicherung bei vorsätzlich
herbeigeführten Unfälle und Straftaten, bei durch
Geistesstörungen, Epilepsie, Schlaganfall, schwere
Nervenleiden, Bewusstseinsstörungen oder Alkohol
(Blutalkoholgehalt von mehr 1,1 Promille) verursachten
Unfällen.