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Versicherungsvergleich Private Krankenzusatzversicherung

Leistungen der Private_Krankenzusatzversicherung

Immer höhere Ausgaben im Gesundheitswesen in den vergangenen Jahren haben riesige Löcher in den Kassen der gesetzlichen Krankenversicherer hinterlassen. Die Gesundheitsreformen der letzten Jahre haben den staatlich festgelegten Leistungskatalog immer weiter eingeschränkt.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) trägt im Rahmen der "Kassenleistung" alle entstandenen Krankheitskosten und rechnet diese - ohne Einbeziehung des Versicherten - direkt mit Leistungserbringern ab.

Für gesetzliche Versicherte bietet die private Krankenversicherung (PKV) Zusatzversicherungen an. Diese Absicherungen dienen dazu, die Kosten des Privatpatientenstatus, Chefarztbehandlung inklusive der Unterbringung im 1- oder 2-Bett-Zimmer abzusichern.

Diese privaten Zusatzversicherungen kann jeder in der GKV - Pflichtversicherte oder freiwillig Versicherte - abschließen. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen unterscheiden die Tarife der „stationären Teilkostenversicherung“ wie folgt:


 

Private_Krankenzusatzversicherung

 

           
           
  Hier können Sie schnell & unverbindlich Ihr Angebot für die Private_Krankenzusatzversicherung selbst erstellen.
Bitte ergänzen Sie folgende Angaben für alle Personen, die versichert werden sollen:


Person 1 Krankenzusatzversicherung männlichweiblich geboren am:
Person 2 Krankenzusatzversicherung männlichweiblich geboren am:
Person 3 Krankenzusatzversicherung männlichweiblich geboren am:
Person 4 Krankenzusatzversicherung männlichweiblich geboren am:
Person 5 Krankenzusatzversicherung männlichweiblich geboren am:
         
 Wichtig! Bitte geben Sie das Geburtsdatum in folgendem Format an:
 tt.mm.jjjj (z.B.: 09.03.1971)


 

    Welche Leistungen wünschen Sie?    
Krankenzusatzversicherung Informationen zur Krankenzusatzversicherung Unterbringung im Zweibettzimmer im Krankenhaus. Krankenzusatzversicherung
Ja
Informationen zur Krankenzusatzversicherung privatärztliche Behandlung im Krankenhaus ("Chefarztbehandlung")
 
Krankenzusatzversicherung
Ja
Informationen zur Krankenzusatzversicherung 80% der verbleibenden Restkosten für Brillen, Gläsern & Kontaktlinsen nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse bis zu 155 Euro pro Jahr. Krankenzusatzversicherung
Ja
Informationen zur Krankenzusatzversicherung 100% der verbleibenden Restkosten für Brillen, Gläsern & Kontaktlinsen bis zu 175 Euro alle 2 Jahre. Krankenzusatzversicherung
Ja
Informationen zur Krankenzusatzversicherung 50% der Kosten für einen Heilpraktiker bis zu 260 Euro pro Versicherungsjahr. Krankenzusatzversicherung
Ja
Informationen zur Krankenzusatzversicherung 60% Erstattung für Heilpraktikerkosten ohne Begrenzung Krankenzusatzversicherung
Ja
Informationen zur Krankenzusatzversicherung 100% Erstattung für Heilmittel wie Massagen, Fango, Krankengymnastik & medizinische Bäder. Krankenzusatzversicherung
Ja
Informationen zur Krankenzusatzversicherung 100%-ige Erstattung für gesetzliche Zuzahlungen bei Arznei- & Verbandmitteln, sowie Heil- & Hilfsmittel. Krankenzusatzversicherung
Ja
Informationen zur Krankenzusatzversicherung Auslandsreisen weltweit. Umfassender Schutz ab Reiseantritt einschließlich Krankenrücktransport für beliebig viele Reise bis zu 42 Tagen Dauer. Krankenzusatzversicherung
Ja
Informationen zur Krankenzusatzversicherung
Bis zu 90% Gesamterstattung für Zahnersatz, Zahnbehandlung & Kieferorthopädie nach Vorleistung der gesetzlichen Kasse. Ohne Vorleistung der gesetzlichen Kasse bis zu 50% Erstattung z.B. für Inlays, Implantate oder professionelle Zahnreinigung..
Krankenzusatzversicherung
Ja
Informationen zur Krankenzusatzversicherung Option auf Umstellung in eine Vollkrankenversicherung innerhalb von 10 Jahren nach Vertragsbeginn bis zum 40.sten Lebensjahr ohne Gesundheitsprüfung.
 
Krankenzusatzversicherung
Ja




 

    

Informationen zur Private_Krankenzusatzversicherung

In den stationären Zusatztarifen, wie oben beschrieben, sind in der Regel die Kosten, nach Vorleistung durch die GKV, für die Unterkunft und Verpflegung in einem 1- oder 2-Bett-Zimmer, sowie die Behandlung durch den Chefarzt, abgesichert. Dies gilt für Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und Entbindung.

Nach Vorleistung durch die GKV bedeutet, dass die GKV den „Regelleistungssatz“ zahlt und die PKV für alle Restkosten aufkommt.

Wenn man die Wahlleistungen aus der stationären Heilbehandlung, oder die privatärztliche Leistung nicht in Anspruch nimmt, wird ein finanzieller Ausgleich gezahlt.
Der Versicherte hat die freie Wahl unter öffentlichen oder privaten Krankenhäusern. Die Krankenhäuser müssen unter ärztlicher Leitung stehen, über diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen.

Falls eine Behandlung in einer gemischten Anstalt ansteht, muss der Versicherer eine schriftliche Kostenübernahme abgeben. Gemischte Anstalten sind Krankenhäuser die neben der notwendigen medizinischen Heilbehandlung auch Kur- bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen.
Bei der Privaten Krankenversicherung ist eine grundsätzliche Weltgeltung möglich.  

 

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