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Wohngebäudeversicherung - Gebäudeversicherung |
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Leistungsumfang: Alle Immobilienbesitzer sollten zur Absicherung
eventueller Schäden, die durch Feuer,
Leitungswasser, Sturm oder Hagel entstehen können,
eine Wohngebäudeversicherung abschließen.
Hausbesitzer, deren Haus mit einer Hypothek
belastet ist, sind sogar von Seiten der
Finanzierenden Bank gehalten eine
Wohngebäudeversicherung abzuschliessen.
Schäden, die durch einen Brand, aber auch durch
Leitungswasser (Rohrbrüche), Sturm oder Hagel
entstanden sind, sind häufig sehr hoch. In manchen
Fällen z. B. bei einem Brand kann der Schaden
schnell zum finanziellen Ruin führen.
Bei der Wohngebäudeversicherung (
Gebäudeversicherung ) handelt es sich um
eine verbundene Versicherung, das bedeutet, dass
die Prämien für jedes Risiko einzeln kalkuliert
werden. Man kann die Gefahren Feuer,
Leitungswasser, Sturm/Hagel jeweils in einzelnen
Policen versichern, oder auch in Zweier- oder
Dreierkombinationen absichern.
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Versicherungsvergleich
Wohngebäudeversicherung
Hier
ist der Vergleichsrechner nach qm Wohnfläche:

Über dieses Programm erhalten Sie nur
einen Vergleich für Häuser der
Bauartklassen 1 & 2 und der
Fertighausbauklasse 1.
Häuser mit weicher Dachung, Holz- &
Fachwerkhäuser fallen nicht unter diese
Klassen.
Gewerblich genutzte Häuser können nicht
über das Vergleichsprogramm berechnet
werden.
Versicherte Gefahren: Feuer, Brand,
Blitzschlag, Leitungswasser ,Sturm,
Hagel.
Sie benötigen für die Berechnung den
Versicherungswert 1914. Diesen können
Sie ggf. hier ermitteln:
Versicherungswert
ermitteln.
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Der Versicherungsumfang
der Gebäudeversicherung bezieht sich standardmäßig
auf folgende Bereiche:
- Die Einbeziehung von den versicherten
Gebäuden, Garagen und ggf. Nebengebäuden, auf
dem Grundstück, die im Versicherungsschein genau
zu bezeichnen sind.
- Versichert sind alle Teile, die mit dem
Gebäude fest verbunden sind (also auch
Einbauschränke oder Einbauküchen und Heizungen,
soweit sie nicht von einem Mieter eingebaut
worden sind.
- Auch Zubehör, das dem Wohnzweck oder der
Instandhaltung des versicherten Gebäudes dient,
wie z.B. Markisen oder Antennen sind, wenn dies
im Antrag angegeben ist in den
Versicherungsschutz mit einbezogen.
- Weiterhin werden die Kosten für
Abbruch-/Aufräum-, Bewegungs- und
Schutzarbeiten, wenn z. B. Gegenstände (Möbel,
Böden) abgedeckt werden müssen erstattet. Oft
sind Bauschutt oder Rückstände nach einem Brand
als teurer Sondermüll. In der Regel sind diese
Kosten mit 5 % der Versicherungssumme
versichert, eine Anpassung auf höhere
Erstattungssummen ist daher empfehlenswert.
- Es werden auch die Kosten für notwendige
Reparaturkosten am beschädigten Gebäude
übernommen.
- Der Versicherer zahlt Mietausfälle, in
Standardverträgen bis zu einem Jahr und gegen
einen Mehrbeitrag auch länger, bei vermieteten
Häusern und Wohnungen für die entgangenen
Mieten, wenn die Gebäude nicht benutzbar sind.
Bei selbstgenutzten Einheiten wird bei
Unbenutzbarkeit der ortsübliche Mietzins
angerechnet.
- Die maximale Erstattung richtet sich nach
dem aktuellen Neubauwert eines zerstörten
Gebäudes. Den aktuellen Neubauwert erhält man
allerdings nur, wenn eine gleitende
Neuwertversicherung abgeschlossen wurde. Hierbei
fliest in die Prämienberechnung bzw. Festsetzung
der Versicherungssumme die Kostenentwicklung in
der Bauindustrie mit ein.
Die Feuerversicherung
Diese Versicherung ist für alle Immobilienbesitzer
unverzichtbar, da das Risiko eines Totalschadens
durch Feuer sehr hoch ist. Die Feuerversicherung
reguliert die Schäden, die unmittelbar entstanden
sind durch:
- Brand,
- Blitzschlag,
- Explosion,
- Folgeschäden nach Brand, Blitz und
Explosion.
Bauherren, die ein Haus oder eine Wohnung neu
bauen, sollten eine Feuerversicherung abschließen,
die Rohbauten beinhaltet, dabei spart man die
Risikozuschläge, die im Rahmen einer separaten
Feuerrohbauversicherung anfallen würden. Der
Einschluss des Rohbaus gilt i. d. R. 12 bis 24
Monate, sechs bis zwölf Monate sind davon meist
beitragsfrei.
Die Leitungswasserversicherung
Bei der Leitungswasserversicherung werden in der
Hauptsache folgende Schäden abgedeckt:
- Schäden, die durch undichte Rohre, Schläuche
und sanitäre Anlagen, unmittelbar verursacht
wurden,
- Schäden, die bei Arbeiten an Schläuchen und
an Installationen durch den Versicherungsnehmer
entstehen
Die Sturm- und Hagelschadensversicherung
In dieser Versicherung sind die Schäden abgedeckt,
die durch Sturm ab Windstärke 8 oder Unwettern mit
Hagelschauern entstehen. Dies sind z.B.:
- Direkte Sturmschäden am Gebäude, z. B.
abgedeckte Dächer, abgeknickte Antennen,
beschädigte Sattelitenschüsseln oder zerstörte
Regenrinnen,
- Hagelschäden am Gebäude,
Weitere Möglichkeiten der Absicherung
Zusätzlich besteht die Möglichkeit das Wohngebäude
gegen Elementarrisiken, also Naturgewalten,
abzusichern wie z. B.;
- Erdbeben
- Erdrutsch
- Erdsenkung
- Lawinen
- Überschwemmung
Diese Versicherungseinschlüsse sind nur für
Hauseigentümer überlegenswert, die in Regionen
angesiedelt sind, in denen diese Schäden auftreten
könnten. In der Regel wird diese Deckung mit einer
Selbstbeteiligung je Schadenfall angeboten. |
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Versicherungsvergleich
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