Interessanter Artikel über die Wohngebäudeversicherung
Hausbesitzer, deren Haus mit einer Hypothek belastet ist, sind sogar von Seiten der Finanzierenden Bank gehalten eine Wohngebäudeversicherung abzuschliessen.
Schäden, die durch einen Brand, aber auch durch Leitungswasser (Rohrbrüche), Sturm oder Hagel entstanden sind, sind häufig sehr hoch. In manchen Fällen z. B. bei einem Brand kann der Schaden schnell zum finanziellen Ruin führen.
Bei der Wohngebäudeversicherung ( Gebäudeversicherung ) handelt es sich um eine verbundene Versicherung, das bedeutet, dass die Prämien für jedes Risiko einzeln kalkuliert werden. Man kann die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel jeweils in einzelnen Policen versichern, oder auch in Zweier- oder Dreierkombinationen absichern.
Informationen zur Wohngebäudeversicherung
Der Versicherungsumfang der Gebäudeversicherung bezieht sich standardmäßig auf folgende Bereiche:
* Die Einbeziehung von den versicherten Gebäuden, Garagen und ggf. Nebengebäuden, auf dem Grundstück, die im Versicherungsschein genau zu bezeichnen sind.
* Versichert sind alle Teile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind (also auch Einbauschränke oder Einbauküchen und Heizungen, soweit sie nicht von einem Mieter eingebaut worden sind.
* Auch Zubehör, das dem Wohnzweck oder der Instandhaltung des versicherten Gebäudes dient, wie z.B. Markisen oder Antennen sind, wenn dies im Antrag angegeben ist in den Versicherungsschutz mit einbezogen.
* Weiterhin werden die Kosten für Abbruch-/Aufräum-, Bewegungs- und Schutzarbeiten, wenn z. B. Gegenstände (Möbel, Böden) abgedeckt werden müssen erstattet. Oft sind Bauschutt oder Rückstände nach einem Brand als teurer Sondermüll. In der Regel sind diese Kosten mit 5 % der Versicherungssumme versichert, eine Anpassung auf höhere Erstattungssummen ist daher empfehlenswert.
* Es werden auch die Kosten für notwendige Reparaturkosten am beschädigten Gebäude übernommen.
* Der Versicherer zahlt Mietausfälle, in Standardverträgen bis zu einem Jahr und gegen einen Mehrbeitrag auch länger, bei vermieteten Häusern und Wohnungen für die entgangenen Mieten, wenn die Gebäude nicht benutzbar sind. Bei selbstgenutzten Einheiten wird bei Unbenutzbarkeit der ortsübliche Mietzins angerechnet.
* Die maximale Erstattung richtet sich nach dem aktuellen Neubauwert eines zerstörten Gebäudes. Den aktuellen Neubauwert erhält man allerdings nur, wenn eine gleitende Neuwertversicherung abgeschlossen wurde. Hierbei fliest in die Prämienberechnung bzw. Festsetzung der Versicherungssumme die Kostenentwicklung in der Bauindustrie mit ein.
Die Feuerversicherung:
Diese Versicherung ist für alle Immobilienbesitzer unverzichtbar, da das Risiko eines Totalschadens durch Feuer sehr hoch ist. Die Feuerversicherung reguliert die Schäden, die unmittelbar entstanden sind durch:
* Brand,
* Blitzschlag,
* Explosion,
* Folgeschäden nach Brand, Blitz und Explosion.
Bauherren, die ein Haus oder eine Wohnung neu bauen, sollten eine Feuerversicherung abschließen, die Rohbauten beinhaltet, dabei spart man die Risikozuschläge, die im Rahmen einer separaten Feuerrohbauversicherung anfallen würden. Der Einschluss des Rohbaus gilt i. d. R. 12 bis 24 Monate, sechs bis zwölf Monate sind davon meist beitragsfrei.
Die Leitungswasserversicherung:
Bei der Leitungswasserversicherung werden in der Hauptsache folgende Schäden abgedeckt:
* Schäden, die durch undichte Rohre, Schläuche und sanitäre Anlagen, unmittelbar verursacht wurden,
* Schäden, die bei Arbeiten an Schläuchen und an Installationen durch den Versicherungsnehmer entstehen
Die Sturm- und Hagelschadensversicherung
In dieser Versicherung sind die Schäden abgedeckt, die durch Sturm ab Windstärke 8 oder Unwettern mit Hagelschauern entstehen. Dies sind z.B.:
* Direkte Sturmschäden am Gebäude, z. B. abgedeckte Dächer, abgeknickte Antennen, beschädigte Sattelitenschüsseln oder zerstörte Regenrinnen,
* Hagelschäden am Gebäude.
Weitere Möglichkeiten der Absicherung:
Zusätzlich besteht die Möglichkeit das Wohngebäude gegen Elementarrisiken, also Naturgewalten, abzusichern wie z. B.;
* Erdbeben
* Erdrutsch
* Erdsenkung
* Lawinen
* Überschwemmung
Diese Versicherungseinschlüsse sind nur für Hauseigentümer überlegenswert, die in Regionen angesiedelt sind, in denen diese Schäden auftreten könnten. In der Regel wird diese Deckung mit einer Selbstbeteiligung je Schadenfall angeboten.